Мировое значение таможни

Федеральное государственное  бюджетное образовательное учреждение 
высшего профессионального образования

РОССИЙСКАЯ  АКАДЕМИЯ НАРОДНОГО ХОЗЯЙСТВА И  ГОСУДАРСТВЕННОЙ СЛУЖБЫ

ПРИ ПРЕЗИДЕНТЕ РОССИЙСКОЙ ФЕДЕРАЦИИ

ВОЛГОГРАДСКИЙ ФИЛИАЛ

 

ФАКУЛЬТЕТ ДОПОЛНИТЕЛЬНОГО  ОБРАЗОВАНИЯ

ЛИНГВИСТИЧЕСКИЙ ЦЕНТР

 

 

 

 

 

ТЕМА: Мировое  значение таможни

( выпускная квалификационная работа по дополнительной специальности

«Переводчик в сфере профессиональной коммуникации»)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                                    Выполнил:

 Студент Группы Т-400

Артамонова К.С.

                                                                                                                                                         

 

 

 

                                                                                                                                                      Проверил:      

 ст. преподаватель

Марянина Л.А

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                

 

Волгоград, 2011

 

Die Erhaltung

 

Die Einleitung…………………………………………………………………..3

1. Europäisches Zollrecht……………………………………………………..7

2. Der Zoll…………………………………………………………………….10

2.1. Die Aufgaben des Zolls…………………………………………………10

2.2. Moderne Abfertigungsverfahren……………………………………….11

2.3. Inkassoorganisation des Bundes……………………………………...12

2.4. Steuer- und Abgabengerechtigkeit……………………………………13

2.5. Schwarzarbeitsbekämpfung……………………………………………14

2.6. Außenwirtschaftsüberwachung………………………………………..17

3. Die Struktur der deutschen Zollverwaltung……………………………..19

3.1. Abteilung Zentrale Facheinheit………………………………………..19

3.2. Abteilung Rechts- und Fachaufsicht………………………………….20

4. Zoll International…………………………………………………………..25

4.1. Die Bundeszollverwaltung (Deutschland)…………………………….26

4.2. Rechtsgrundlagen ……………………………………………………...29

4.3. Organisation …………………………………………………………….30

Die Haft………………………………………………………………………..34

Einzelnachweise……………………………………………………………...38

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Einleitung

Die Zollverwaltung Russlands

Während der Zeit der staatlichen Außenhandelsmonopole war die Rolle der Zollverwaltung gering; sie wurde grundsätzlich gegen Schmuggel und zur Überwachung von oft ideologisch geprägten Einfuhrbeschränkungen eingesetzt. Mit Aufhebung der Außenhandelsmonopole, Reform des Abgabensystems und Zunahme des Export- und Importverkehrs haben sich die Lage und die Kompetenzen der Zollbehörden entsprechend verändert. In den letzten Jahren wurden regionale Zollverwaltungen sowie mehrere neue Zollämter und Zollstellen gebildet; die Zahl der Beamten ist erheblich gestiegen.

 

Nach Art. 71 der russischen Verfassung gehört das Zollwesen zur ausschließlichen Kompetenz des Bundes. Die Zollverwaltung bildet dementsprechend ein zentralisiertes System der Bundesbehörden. Die allgemeine Leitung des Zollwesens wird vom Präsidenten und von der Regierung ausgeübt; unmittelbar ist dafür das Staatliche Zollkomitee der RF zuständig. Der Vorsitzende des Staatlichen Zollkomitees wird vom Präsidenten der RF ernannt und entlassen. Die wichtigsten Ämter, die die innere Struktur des Komitees bilden und für bestimmte Richtungen seiner Tätigkeit zuständig sind, sind folgende: Zolltarifamt, Amt für Zollaufkommen, Amt für Organisation der zollamtlichen Überwachung, Amt für Bekämpfung des Schmuggels und der Zollordnungswidrigkeiten, Amt für Zollstatistik und Analyse, Rechtsamt, Amt für internationale Beziehungen, Abteilung für Devisenkontrolle, Abteilung für innere Sicherheit.

 

Das Staatliche Zollkomitee leitet die ihm nachgeordneten Behörden. Es erlässt innerhalb seiner sachlichen Zuständigkeit Verwaltungsvorschriften, die nicht nur für untergeordnete Zollbehörden, sondern auch für sonstige betroffene Behörden sowie Unternehmen und natürliche Personen bindend sind (Art. 11 Zollkodex - ZK).

 

Dem Staatlichen Zollkomitee sind regionale Zollverwaltungen nachgeordnet. Die Notwendigkeit der Bildung der regionalen Zollverwaltungen ergibt sich aus der Größe des Zollgebiets Russlands und der Entfernung vieler territorialer Zollämter von der Hauptstadt. Deswegen wurde das Zollgebiet in sog. Zollkreise aufgeteilt. Regionale Zollverwaltungen leiten die Zollämter in entsprechenden Zollkreisen und wirken als Zwischeninstanz zwischen dem Zollkomitee und territorialen Ämtern. Ihre Struktur folgt der Struktur des Zollkomitees.

 

Zollämter und Zollstellen üben die Zollüberwachung unmittelbar aus. Zollstellen sind keine selbständigen Behörden, sondern Außenstellen der Zollämter. Zollämter werden sowohl an der Grenze als auch im Binnenland platziert. Die Tendenz liegt deutlich in der Übertragung des Schwerpunktes der Zollüberwachung und der Erhebung von Abgaben auf die Zollämter im Binnenland. Es gibt sowohl territoriale als auch funktionale Zollämter und Zollstellen. Unterhalb der territorialen gibt es sog. regionale Zollämter, die für die Zollüberwachung auf größeren Territorien (z. B. Moskauer Regionales Zollamt) bzw. an wichtigen Verkehrsknotenpunkten (wie z. B. regionales Zollamt im Flughafen Scheremetjewo bei Moskau) zuständig sind. Zu den speziellen Zollämtern gehören diejenigen, die nach Arten des Güterverkehrs (Luftfahrt, Schiffart, Binnenschifffahrt etc.), oder nach bestimmten Waren (z. B. sog. Energiezollämter, die für die Überwachung und Abfertigung der Lieferungen von Erdöl, Erdgas, Elektroenergie zuständig sind, und sog. Akzisenzollstellen, die Verbrauchsteuern erheben) spezialisiert sind. Funktionale Zollämter werden den zuständigen territorialen Zollverwaltungen untergeordnet. Außerdem gibt es Zollaboratorien, Wissenschafts- und Ausbildungsanstalten (wie z. B. die Zollakademie in Moskau) und verschiedene Hilfsdienststellen.

 

Auf den großen Betrieben, die Export- bzw. Importgeschäfte regelmäßig durchführen und große Warenmengen abfertigen müssen, können Zollbevollmächtigte eingesetzt werden. Die Zollbevollmächtigte sind Beamte des territorialen Zollamtes, die die Überwachung des Güterverkehrs und die Erhebung von Zollabgaben auf dem Gelände des Betriebes gewährleisten.

 

Zu den Funktionen der Zollverwaltung gehören nach Art. 10 ZK die Durchführung der Außenhandels- und Zollpolitik, Überwachung der Erfüllung der Zollgesetzesvorschriften, Kontrolle des Warenverkehrs, Erhebung von Zöllen und sonstigen Abgaben, Durchführung von handelspolitischen Maßnahmen, Bekämpfung von Zollstraftaten und Zollordnungswidrigkeiten, Führung der Außenhandelsstatistik und der Warennomenklatur etc.

 

Die wichtigsten Befugnisse der Zollbehörden sind die amtliche Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, Ermittlung und Erhebung von Zöllen sowie von Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern auf eingeführte Waren, sowie Aufdeckung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zollbereich. Für die Zollkontrolle werden folgende Formen vorgeschrieben (Art. 180 ZK): die Dokumentenüberprüfung, Zollrevision von Waren, Transportmitteln und Personen, Außenprüfungen, Verhör von Personen, Nachschau von Lagerhäusern und sonstigen Räumen, wo die Waren aufbewahrt werden. Bei der Fahndung werden den Zollbehörden folgende Rechte zugeteilt: Warenbestände und Gewerberäume zu durchsuchen, Außenprüfungen zu bestellen, Ermittlungen in den Fällen der Zollstraftaten und Zollordnungswidrigkeiten zu führen; Waren bzw. Transportmittel zu beschlagnahmen und sicherzustellen; verdächtige Personen vorläufig festzunehmen. Die aufgedeckten Ordnungswidrigkeiten werden von den zuständigen Amtsträgern der Zollverwaltung ermittelt und Bußgelder werden erhoben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Europäisches Zollrecht

Die Europäische Union verfügt seit dem 1. Januar 1994 über ein einheitliches Zollrecht, das im gesamten Zollgebiet der Gemeinschaft gilt, und das sich im wesentlichen aus den folgenden Regelungen zusammensetzt:

dem Zollkodex (ZK) - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften vom 12. Oktober 1992;

der Durchführungsvorschrift zum Zollkodex (ZK-DVO) - Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften vom 02. Juli 1993,

der Zollbefreiungsverordnung (ZollbefreiungsVO) - Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen vom 28. März 1983; sowie

dem „TARIC“, dem integrierten Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften

Aus deutscher Sicht werden die europäischen Bestimmungen noch ergänzt durch das Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) vom 21. Dezember 1992 und der zu dessen Durchführung erlassenen Zollverordnung (ZollV) vom 23. Dezember 1993.

 

Danach muss jede Ware, die in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird oder sich bereits dort befindet, eine der folgenden zollrechtlichen Bestimmungen erhalten:

Überführung in ein Zollverfahren

Verbringen in eine Freizone oder ein Freilager

Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet der EU

Vernichtung oder Zerstörung

Aufgabe zugunsten der Staatskasse

Praktisch ist die Überführung in ein Zollverfahren die mit Abstand wichtigste zollrechtliche Bestimmung. In der EU wird - wie übrigens auch in vielen anderen Länder - zwischen acht Zollverfahren unterschieden:

Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr

Versandverfahren

Zolllagerverfahren

Aktive Veredelung

Umwandlungsverfahren

Vorübergehende Verwendung

Passive Veredelung

Ausfuhrverfahren

Bei fünf dieser Zollverfahren spricht man von Verfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung (im weiteren Sinne kann dies auch für das Versandverfahren gelten). Lediglich das Ausfuhrverfahren und die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr sind Verfahren, die aus Sicht des Gesetzgebers endgültigen Charakter besitzen. Grundsätzlich werden für alle Verfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung von der Zollverwaltung Fristen gesetzt, innerhalb derer die Verfahren beendet werden müssen. Wichtig ist dabei, dass sich an jedes der fünf Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung immer ein anderes Zollverfahren anschließen muss.

Dies geschieht solange, bis die betreffenden Waren entweder in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, oder die Waren ordnungsgemäß zum Ausfuhrverfahren angemeldet werden und somit das Zollgebiet der Europäischen Union verlassen.

 

Zu praktischen Fragestellungen, die bei der zolltechnischen Abwicklung von Ein- und Ausfuhrgeschäften auftreten, zu den Anmeldeformalitäten und den dazu erforderlichen Dokumenten informieren und beraten die auch Industrie- und Handelskammern. Sie sind auch zuständig für die Bescheinigung von Rechnungen und anderen Außenhandelsdokumenten und die Ausstellung von Ursprungszeugnissen. Von den IHKs augestellte Carnets A.T.A. erleichtern zudem sehr wesentlich die vorübergehende Verwendung von Messe und Ausstellungsgütern, Warenmustern und Berufsausrüstung im Ausland.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Der Zoll

2.1. Die Aufgaben des Zolls

 

"Haben Sie Waren anzumelden?" Auf diese Frage lässt sich die Arbeit des Zolls schon lange nicht mehr reduzieren.

 

Heute sichern rund 40.000 Zöllnerinnen und Zöllner täglich die Leistungsfähigkeit des Gemeinwesens von Deutschland, fördern den Wirtschaftsstandort Deutschland und tragen zur Stabilisierung der Sozialsysteme bei. Sie schützen die Wirtschaft vor Wettbewerbsverzerrungen, die Verbraucher vor mangelhaften Waren aus dem Ausland und die Bevölkerung vor den Folgen grenzüberschreitender organisierter Kriminalität.

 Einnahmen für Deutschland und Europa

Der Zoll nimmt Jahr für Jahr rund die Hälfte der dem Bund zufließenden Steuern ein. Im Jahr 2010 waren das rund 112 Milliarden Euro, eine Zahl die viel über die Bedeutung des Zolls aussagt. Die Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit ist Grundlage für das Funktionieren des Staates. Denn diese Einnahmen machen wichtige Zukunftsinvestitionen in Bildung, Familie, Forschung oder Infrastruktur erst möglich. Auch die staatliche Bezuschussung der Renten- und Sozialsysteme muss aus dem Einnahmetopf geleistet werden. Die erhobenen Zölle (2010: 4,4 Mrd. Euro) fließen in den EU-Haushalt.

Verbrauchsteuererhebung

Der Zoll trägt durch die Erhebung der Verbrauchsteuern entscheidend dazu bei, die Handlungsfähigkeit des Staates zur Erfüllung seiner Aufgaben zu sichern.

Mit rund 64 Milliarden Euro machten sie im Jahr 2010 über die Hälfte der Einnahmen des Zolls aus. Verbrauchsteuern sind nationale Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Zu den in Deutschland erhobenen Verbrauchsteuern gehören die Energiesteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer, Branntweinsteuer, Alkopopsteuer, Kaffeesteuer, Biersteuer und die Schaumwein-/Zwischenerzeugnissteuer.

 

Der zollamtlichen Überwachung unterliegen dabei neben dem Verkehr verbrauchsteuerpflichtiger Waren über die Grenze insbesondere die Herstellung, die Lagerung und die Verwendung dieser Erzeugnisse in Deutschland.

2.2. Moderne Abfertigungsverfahren

Im Jahr 2010 führten deutsche Unternehmen Waren im Wert von 381,2 Milliarden Euro in Nicht-EU-Staaten aus. Der Wert aller aus diesen Ländern nach Deutschland eingeführten Waren betrug im gleichen Zeitraum 293,8 Milliarden Euro. Die enormen Warenströme, die heute "just in time" fließen, kann der Zoll nur mit moderner Verfahrens- und Logistiktechnik bewältigen, um Kosten und Zeitaufwand in Grenzen zu halten, die gleichmäßige und gerechte Abgabenerhebung sicherzustellen und zugleich die Sicherheit der Lieferkette zu gewährleisten.

Mit den IT-Verfahren ATLAS (Einfuhr Drittlandswaren), AES (Ausfuhr Gemeinschaftswaren), EMCS (verbrauchsteuerpflichtige Waren) und NCTS (Versand) stehen Zoll und Wirtschaft effiziente IT-Systeme zur Verfügung. Damit können Unternehmen alle Warensendungen von, nach und durch Deutschland elektronisch anmelden und abwickeln. Import- und exportorientierte Unternehmen können außerdem bei allen zollrechtlichen Abfertigungsprozessen Vereinfachungen beantragen, womit sich in aller Regel der Gang zum Zollamt erübrigt. Das spart allen Beteiligten Kosten und Zeit.

Risikoanalyse

Der Zoll kontrolliert gezielt, um den schnellen Warenfluss so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Für Unternehmen und Speditionen bedeuten Zeitverzögerungen immer auch Kosten - bei terminierten Auslieferungen drohen oftmals sogar Konventionalstrafen. Zeit für Abfertigung und Kontrollen beim Grenzübergang ist daher heute praktisch nicht mehr vorhanden. Als wirtschafts- und serviceorientierte Verwaltung hat der Zoll auf diese globalen Entwicklungen und die Bedürfnisse der Unternehmen reagiert.

Der Zoll analysiert ständig die zollrelevanten Risiken im Warenverkehr und stellt seinen Dienststellen Abfertigungshinweise für zielgerichtete Kontrollen elektronisch zur Verfügung. Jährlich werden mehrere Hundert Risikoprofile von einer eigens hierfür eingerichteten Zentralstelle und der Zollfahndung erstellt, die den Zöllnerinnen und Zöllnern vor Ort Hinweise auf risikobehaftete Lieferungen geben.

So werden die weiter notwendigen Prüfungen in der Summe weniger, aber im Ergebnis effizienter - bei gleichzeitiger Reduzierung des Zeitaufwands. Die jährliche Erfolgsbilanz bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität - von der Produktpiraterie bis zur klassischen Steuerhinterziehung - bestätigt dies eindrucksvoll. Die risikogeleiteten Prüfungen sichern Steuergerechtigkeit und fairen Wettbewerb, ohne die Warenströme durch lange Wartezeiten zu behindern.

2.3. Inkassoorganisation des Bundes

Der Zoll realisiert neben eigenen auch andere öffentlich-rechtliche Forderungen, wie die der Agenturen für Arbeit, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Vollziehungsbeamte im Außendienst sorgen dafür, dass alle Schuldner ausstehende Steuern oder Beiträge entrichten oder zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückzahlen. Dinge, die Schuldner für eine bescheidene Lebensführung brauchen, werden nicht gepfändet.

Bei Zollkontrollen an der Grenze und im Inland kann der Zoll ausstehende Forderungen ausländischer Schuldner beitreiben. Insgesamt nahm der Zoll im Jahr 2010 in über vier Millionen Vollstreckungsfällen fast 1,2 Milliarden Euro für den Staatshaushalt ein.

Im Interesse der Schuldner werden gepfändete Gegenstände vom Goldschmuck bis zum Sportwagen im Internet unter www.zoll-auktion.de versteigert. Dadurch werden ein größerer Personenkreis angesprochen und höhere Erlöse erzielt. Deshalb nutzen auch viele andere Verwaltungen die Auktionsplattform des Zolls. Wie bei anderen Internet-Auktionshäusern kann sich jeder bei der Zollauktion anmelden und rund um die Uhr mitbieten.

Schutz für Wirtschaft, Bürger und Umwelt

Im Europa der offenen Grenzen hat sich das Gesicht des Zolls gewandelt. Neben der Erhebung von Steuern und Abgaben hat der Zoll noch viele andere wichtige Aufgaben - seine Arbeit ist heute wichtiger denn je.

2.4. Steuer- und Abgabengerechtigkeit

"Vor dem Gesetz sind alle gleich" - der Zoll trägt mit seiner Arbeit dazu bei, dass Steuern und Abgaben korrekt erhoben und von allen gleichmäßig gezahlt werden. Der Prüfungsdienst des Zolls stellt sicher, dass die Zoll- und Verbrauchsteuervorschriften eingehalten und die Waren ordnungsgemäß kaufmännisch erfasst worden sind. Um dem ständig zunehmenden Warenfluss gerecht zu werden, hat der Zoll die erforderlichen Kontrollen in die Wirtschaftsbetriebe verlagert.

Die Experten des Zolls sind aber nicht nur Prüfer, sondern zugleich auch sachverständige Helfer für die Unternehmen. Sie geben den Unternehmen im Rahmen des rechtlich Möglichen Hinweise, wo Schwachstellen bei der Im- oder Exportabwicklung liegen oder Kommunikationsketten unterbrochen sind, wie Zollverfahren vereinfacht, beschleunigt und damit kostengünstiger als bisher gestaltet werden können.

 

2.5. Schwarzarbeitsbekämpfung

Kein Unternehmen, das seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordnungsgemäß beschäftigt, kann mit Schwarzarbeitern konkurrieren. Mit seinem Einsatz gegen die Schwarzarbeit trägt der Zoll zur gerechten und korrekten Abführung der Abgaben, wie zum Beispiel den Sozialversicherungsbeiträgen, bei. Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber schädigen alle: Sie betrügen die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern und gefährden Arbeitsplätze.

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit hat viele Facetten: Es gibt den Arbeitgeber, der seine Arbeiter nicht zur Sozialversicherung anmeldet, die Arbeitnehmerin, die ohne Steuerkarte arbeitet, den Ausländer, der ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung arbeitet, den Arbeitsverleiher, der ohne Erlaubnis Arbeitskräfte illegal verleiht, die Arbeitslose, die Bezüge bezieht und nebenbei arbeitet und vieles andere mehr. Sie alle haben jedoch eines gemeinsam: Ihr Tun vernichtet dauerhaft legale Arbeitsplätze und erhöht damit die Arbeitslosigkeit, bringt den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Das verursacht Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten legal arbeitender Unternehmen und Arbeitnehmer, erhöht die Abgabenlast für die Solidargemeinschaft und trägt zur Ausbeutung illegal Beschäftigter bei. Dagegen ist der Zoll tagtäglich mit bundesweit rund 6.500 Beschäftigten im Einsatz.

Verbraucherschutz

Zollkontrollen schützen den Verbraucher.

Bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren überwacht der Zoll die Einhaltung von rund 80 Rechtsvorschriften, die den Warentransport entweder durch Genehmigungserfordernisse beschränken oder ganz verbieten.

Der Zoll hält Transporte mit gefährlichen Waren - wie zum Beispiel verseuchte oder verunreinigte Lebensmittel, gefährliches Spielzeug, nicht geprüfte, lebensgefährliche Feuerwerkskörper - an und übergibt sie der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung. Stellt sich dabei heraus, dass die Waren für den Verbraucher eine Gefahr darstellen, werden sie beschlagnahmt und vernichtet.

Produktpiraterie

Fälscher nutzen illegal fremde Forschungs- und Produktionsergebnisse, ohne die Kosten und unternehmerische Risiken zu tragen. Das ist für den auf Innovationen besonders angewiesenen Wirtschaftstandort Deutschland und den Arbeitsmarkt in Deutschland eine reelle Bedrohung.

 

Der DIHK schätzt, dass in Deutschland bereits Zehntausende Arbeitsplätze verloren gegangen sind, die OECD spricht von einem weltweiten Markt mit gefälschten Produkten im Wert von mehreren Mrd. US-Dollar jährlich. Schließlich sichern deutsche Unternehmen ihre Wettbewerbsvorteile auf den globalen Märkten über Produktinnovationen und Spitzentechnologie.

Die Einfuhrkontrollen des Zolls sind ein wesentlicher Baustein im Kampf gegen diese Form der internationalen Wirtschaftskriminalität.

Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls in München ist der bundesweite Ansprechpartner für alle Rechteinhaber (Marken, Patente, Geschmacksmuster etc.). Hier kann ein sogenannter Grenzbeschlagnahmeantrag für Deutschland und für die gesamte EU gestellt werden, hier laufen alle Informationen der Unternehmen und des Zolls zusammen, deren Auswertung wiederum den Zollstellen zur Verfügung gestellt wird.

Einsatz gegen Schmuggel und Kriminalität 

Im Einsatz gegen Schmuggel und Kriminalität trägt der Zoll mit seiner Arbeit dazu bei, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und Europa zu garantieren.

Der Zoll hat tagtäglich ein wachsames Auge auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Er bietet Schutz vor den Folgen krimineller Handlungen. Dabei ist er bestrebt, kriminelle Organisationen aufzudecken und unschädlich zu machen.

Ziel der Arbeit ist es stets, die Drahtzieher im Hintergrund aufzuspüren und illegal erlangte Vermögenswerte sicherzustellen. Dies gelingt über eine enge internationale Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden und den Einsatz moderner Technik. Mobile Kontrolleinheiten im Innland, die Beschäftigten an der Grenze zur Schweiz sowie an Flug- und Seehäfen sowie der Zollfahndungsdienst sind im ganzen Bundesgebiet rund um die Uhr im Einsatz, um kriminelle Aktivitäten aufzudecken.

Terrorismusbekämpfung

Der Zoll wirkt auch bei der Terrorismusbekämpfung mit. Dabei liegt sein Hauptaugenmerk auf Geschäften mit gefährlichen Gütern wie Waffen, explosionsgefährlichen Waren, biologischen und chemischen Stoffen, radioaktiven Substanzen und logistischem Material zur Durchführung von Anschlägen. Um Terrororganisationen den finanziellen Nachschub für ihre Aktionen abzuschneiden, ist der Zoll auch an der Überwachung des Kapital- und Zahlungsverkehrs beteiligt.

 

Der Zoll wird der zunehmenden Globalisierung und der veränderten internationalen Sicherheitslage mit einem modernen und effektiven Risikomanagement gerecht.

Ein wesentliches Element der Sicherheitsinitiative der Europäischen Union ist die Einführung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten zum 1. Januar 2008. Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen. Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher.

2.6. Außenwirtschaftsüberwachung

Auch wenn der grenzüberschreitende Verkehr mit Waren und Dienstleistungen sowie der Kapital- und Zahlungsverkehr grundsätzlich frei sind, entscheiden nationale und internationale Regelungen der Außenwirtschaftsüberwachung, ob eine Ware ein-, aus- oder durchgeführt werden darf.

Auch in Zeiten der weitgehenden Liberalisierung des Außenwirtschaftsverkehrs sind, zum Beispiel aus handelspolitischen Gründen oder zur Wahrung von Sicherheitsinteressen, Einschränkungen im Warenverkehr erforderlich. Manche Waren dürfen nicht ein- oder ausgeführt werden, andere nur mit besonderer Genehmigung oder nur im Rahmen bestimmter Mengenbegrenzungen. Bei der Ausfuhr gibt es Verbote oder Genehmigungspflichten, die beispielsweise verhindern sollen, dass Kriegswaffen in Krisengebiete geliefert werden.

Der Zoll überwacht die Einhaltung der Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs. Im Wesentlichen bezieht sich die Überwachung auf den Warenverkehr, zum Beispiel zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme. Aber auch in den Bereichen Dienstleistungs-, Kapital- und Zahlungsverkehr ist der Zoll zuständig für die Verfolgung und Ahndung von außenwirtschaftsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten.

Artenschutz

Viele Tiere und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Täglich sterben weltweit 150 Tier- und Pflanzenarten aus. Mit jeder ausgestorbenen Art wird unsere Welt ärmer an Genen, Farben, Formen und Geräuschen. Der Raubbau an der Natur, aber auch Profitgier sind die Hauptgründe für das Artensterben. Der internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt. Heute sind weltweit mehr als 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten und die daraus gewonnenen Erzeugnisse geschützt.

 

Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren. Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Präparate oder Teile geschützter Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie tragen - wissentlich oder unwissentlich - dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Die Struktur der deutschen Zollverwaltung

Die vielschichtigen Aufgaben des Zolls haben sich insbesondere seit der Einführung des Binnenmarktes 1993 und mit den Beitritten neuer Staaten in die Europäischen Union in den Jahren 2004 und 2007 verändert. Die Zollverwaltung hat ihre Strukturen und Arbeitsprozesse stets flexibel den aktuellen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst.

Bundesfinanzdirektionen 

Die fünf Bundesfinanzdirektionen bilden gemeinsam mit dem Zollkriminalamt die mittlere Verwaltungsstufe im Behördenaufbau der Zollverwaltung. Sie bestehen aus den Abteilungen "Zentrale Facheinheit" und "Rechts- und Fachaufsicht".

3.1. Abteilung Zentrale Facheinheit

In der Abteilung Zentrale Facheinheit sind die Bundesfinanzdirektionen bundesweit für einzelne Fachpakete, in denen Aufgabenbereiche nach bestimmten Rechtsgebieten gebündelt wurden, zuständig. In diesem Aufgabenbereich setzen sie die strategischen Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen fachlich um und erarbeiten Standards für die Aufgabenerledigung der örtlichen Dienststellen. Auf diese Weise wird eine bundeseinheitliche Rechtsanwendung und -auslegung gewährleistet.

 

Die Bundesfinanzdirektionen sind für folgende Fachpakete zuständig:

Fachpaket:                                                              Zuständigkeit:

Allgemeines Zollrecht                                        Bundesfinanzdirektion Nord

Allgemeines Steuerrecht                                        Bundesfinanzdirektion Mitte

Bekämpfung von Schwarzarbeit und

illegaler Beschäftigung                                        Bundesfinanzdirektion West

Verbrauchsteuerrecht                                        Bundesfinanzdirektion Südwest

Besondere Vorschriften im Zusammenhang

mit dem grenzüberschreitenden Warenverkehr         Bundesfinanzdirektion Südost

 

Für den Aufgabenbereich "Strafverfolgung" nimmt das Zollkriminalamt die Aufgaben einer Zentralen Facheinheit war.

3.2. Abteilung Rechts- und Fachaufsicht

Die Abteilungen Rechts- und Fachaufsicht der Bundesfinanzdirektionen überprüfen die Rechtmäßigkeit und die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns ihrer nachgeordneten Dienststellen.

Dabei stellen sie die Anwendung der Standards und Vorgaben der Abteilungen Zentrale Facheinheit sicher und unterstützen die örtliche Ebene bei der Optimierung ihres Aufgabenvollzugs.

Hauptzollämter

Die Hauptzollämter als Ortsbehörden sind erste Ansprechpartner für Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger. Sie sind zuständig für die zollamtliche Behandlung von Waren und für die Bewilligung sowie Überwachung zollspezifischer Fachverfahren. Dabei prüfen sie auch die Möglichkeit von Verfahrensvereinfachungen für die Wirtschaftsbeteiligten.

 

Den Hauptzollämtern sind bundesweit über 250 Zollämter nachgeordnet. Die Warenabfertigung ist heute ein wirtschaftsorientiertes Gesamtangebot. Neben den elektronischen Abfertigungsverfahren und den Verfahrenserleichterungen bieten die Beschäftigten der Zollämter einen flächendeckenden persönlichen Service. Mit verkehrsgünstigen Lagen, bedarfsgerechten Öffnungszeiten, einer Bündelung von Fachkompetenz und dem Angebot, auf Wunsch auch im Unternehmen abzufertigen, orientiert sich der Service an den Erfordernissen der Unternehmen.

Zollfahndung

Das Zollkriminalamt mit Sitz in Köln ist die Zentrale des deutschen Zollfahndungsdienstes, dessen Hauptaufgabe die Verfolgung und Verhütung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität ist.

Es koordiniert und lenkt die Ermittlungen der angeschlossenen acht Zollfahndungsämter in Berlin, Dresden, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart. In besonders bedeutenden Fällen können Ermittlungen auch vom Zollkriminalamt selbst durchgeführt werden.

 

 

Die Zollfahndungsämter sind - wie die Hauptzollämter - örtliche Behörden der Zollverwaltung. Sie sind für die Ermittlung von den der Zollverwaltung zur Verfolgung

zugewiesenen Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbeständen zuständig.

 

 

Bildungs- und Wissenschaftszentrum

Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum ist zuständig für die Aus- und Fortbildung sowie für Gutachten und Auskünfte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

Es hat seinen Sitz in Münster und zwei Außenstellen in Plessow und Sigmaringen. Daneben gibt es im Bundesgebiet noch 18 weitere regionale Aus- und Fortbildungsstätten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Zoll International

In einer globalisierten Wirtschaft kennt der Warenverkehr keine Grenzen. Gleiches gilt für die organisierte Kriminalität, die häufig international operiert. Eine wirtschafts- und sicherheitsorientierte Verwaltung wie die deutsche Zollverwaltung hält Schritt mit den Herausforderungen der ständigen globalen Veränderungen in Ökonomie und grenzüberschreitender Kriminalität. Als eine von 27 Zollverwaltungen in der Europäischen Union ist sie weltweit vernetzt und vertritt die deutschen Interessen bei internationalen Verhandlungen.

Über 50 deutsche Zöllnerinnen und Zöllner arbeiten bei supranationalen Institutionen wie z.B. der Europäischen Union oder Weltzollorganisation in Brüssel. Gleichzeitig sind sie weltweit als Verbindungsbeamte in deutschen Botschaften oder als Aufbauhelfer in Krisengebieten im Einsatz. Mit ihrer Arbeit steigern sie das Ansehen Deutschlands und vertreten deutsche Interessen, die nicht zuletzt der deutschen Wirtschaft zugutekommen.

 

 

 

4.1. Die Bundeszollverwaltung (Deutschland)

Die Bundeszollverwaltung ist als deutsche Zollbehörde, Bestandteil der Bundesfinanzverwaltung und dem Bundesfinanzministerium unterstellt.[2] Sie umfasst sowohl die Vollzugsdienste als auch die fiskalische Verwaltung. Die Aufgaben des Zoll sind, die Bundessteuern zu verwalten, Geldforderungen des Bundes und bundesunmittelbarer Körperschaften zu vollstrecken, die Einhaltung der Verbote und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr zu überwachen (Grenzaufsicht durch Zollkontrollen an Zollgrenzen) sowie Schwarzarbeit zu verhindern.[3]

Finanzbehörde

 

Die deutsche Bundeszollverwaltung stellt als Teil der Bundesfinanzverwaltung die Einnahmen von Bundessteuern sicher (die sog. besonderen Verbrauchsteuern – Branntweinsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Energiesteuer usw., inklusive der Biersteuer, deren Einnahmen den Ländern zusteht), die Luftverkehrsteuer, die Kernbrennstoffsteuer sowie Einnahmen der Europäischen Union (75 % aller Zölle werden an die EU abgeführt, 25 % verbleiben als Aufwandsentschädigung und gehen an den Bund). Ob in der Zukunft die Kraftfahrzeugsteuer durch den Bund (und daher durch den Zoll) eingenommen und verwaltet werden soll, ist zwar noch offen, aber nicht unwahrscheinlich.[4][5][6]

Vollzugsbehörde

 

Zollkreuzer Hamburg (Wasserzoll)

 

Der Zoll ist für die Überwachung sämtlicher Einfuhren, Durchfuhren und Ausfuhren zuständig und überwacht die Einhaltung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Zu seinen Kernbereichen zählt die Verhinderung verbotener Im- und Exporte von Waffen, Drogen und anderen gesundheitsschädlichen Substanzen sowie von sonstigen verbotenen Gegenständen.

 

Zu den Aufgaben der Vollzugsbereiche der Zollverwaltung gehören die zollrechtliche Überwachung des Warenverkehrs in, durch und aus der EU, grenzpolizeiliche Aufgaben (Grenzaufsicht), allgemeinpolizeiliche Aufgaben im Straßenverkehr, Schutz des deutschen Festlandsockels in Nord- und Ostsee (d. h. die Überwachung von unterseeischen Bergbau- und Schürfrechten) sowie die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Geldwäsche. Der Wasserzoll bildet zusammen mit anderen Behörden die Küstenwache. Die Vollzugsbereiche der Zollverwaltung arbeiten in vielen Bereichen eng mit den Polizeien der Länder und der Bundespolizei zusammen. Sie sind Strafverfolgungsbehörden und werden auch zur Terrorbekämpfung eingesetzt.

 

Im Vollzugsbereich sind den Bundesfinanzdirektionen nachgeordnet: dem Zollkriminalamt (Zollfahndungsdienst) nachgeordnet:

die Kontroll- und Ermittlungseinheiten (KEV, KEP, KE gnR, KES, SG E - PuE FKS, zugehörig jeweils einem Hauptzollamt) die Zollfahndungsämter

die Observationseinheiten Zoll (OEZ, zugehörig einem Zollfahndungsamt)

die Spezialeinheit Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ, direkt beim ZKA angesiedelt)

 

Zusammenarbeit mit anderen Behörden

 

Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Verwaltungen gibt es insbesondere bei den gemeinsamen Ermittlungsgruppen

Gemeinsame Ermittlungsgruppen Arbeit (GEA)

Gemeinsame Finanzermittlungsgruppen (GFG)

Gemeinsame Ermittlungsgruppen Rauschgift (GER)

 

sowie in der Küstenwache

Küstenwache des Bundes

Vollstreckungsbehörde

 

Siegel der Bundesfinanzverwaltung

 

Die Bundeszollverwaltung vollstreckt öffentlich-rechtlichen Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie z. B. der Bundesagentur für Arbeit, den gesetzlichen Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften und anderen. Die ausführenden Beamten sind Vollziehungsbeamte und haben genauso wie Gerichtsvollzieher das Recht, Sachen, Grundstücke und Forderungen zu pfänden und später ggfs. zu verwerten.

Auktionator

 

Es finden regelmäßig Auktionen bei Hauptzollämtern statt, welche über ein Sachgebiet Vollstreckung verfügen. Dort werden Gegenstände versteigert, die gepfändet oder von Behörden zur Verwertung bestimmt worden sind. Es gibt unter www.zoll-auktion.de ein Internet-Auktionsportal, über das ebenfalls auf solche Waren geboten werden kann. Neben dem Zoll nutzen auch andere Behörden und Verwaltungen dieses Angebot und versteigern mit. Von den Versteigerungen ausgenommen sind beschlagnahmte Waren wie Zigaretten und andere Tabakwaren, Waffen, Betäubungsmittel, Tiere und Pflanzen.

4.2. Rechtsgrundlagen

 

Die Signalflagge „Q“ wird im Flaggenalphabet auch als Zollstander benutzt

 

Die Vollzugsbereiche der Bundeszollverwaltung werden aufgrund ihrer klassischen Filterfunktion und ihren polizeilichen Aufgaben oftmals mit der Bundespolizei verwechselt oder dieser gedanklich zugeordnet (auch andersherum) und auch stets in die Richtung der Polizei gerückt.

 

Hierzu lässt sich sagen: Viele Vollzugsbereiche des Zolls haben ähnliche Kompetenzen wie bestimmte Bereiche der Landes- oder Bundespolizei, sie nehmen eine Vielzahl von polizeilichen und strafverfolgenden Vollzugsaufgaben wahr. Beispielsweise kann man die Zollfahndung als „Kriminalpolizei des Zolls“ bezeichnen. Die fiskalischen Verwaltungsbereiche der Zollverwaltung, die als Einnahmeverwaltung fungieren, kann man als „Finanzamt des Bundes“ vereinfachend darstellen, da sie die Steuereinnahmen des Bundes (Zölle und Verbrauchsteuern) sicherstellen.

 

Zollbeamte sind formell-rechtlich als Angehörige der Bundesfinanzverwaltung Finanzbeamte. Die Vollzugsbeamten haben allerdings materiell-rechtlich bei der Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, sowie bei der Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (z. B. Betrug, illegaler Aufenthalt von Ausländern) den Status von Polizeivollzugsbeamten. Zollbeamte aus den Vollzugsbereichen (innerhalb der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch die Verwaltungsangestellten) sind darüber hinaus Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Bei sog. reinen Steuerstraftaten (z. B. Steuerhinterziehung bei Zigarettenschmuggel) hat das Hauptzollamt darüber hinaus die Rechtsstellung der Staatsanwaltschaft. Nach der Forderung der EU-Kommission vom 28. Juli 2003, den Zoll in eine „Warenpolizei“ umzustrukturieren [7], kommt es regelmäßig zu Diskussionen, ob die Vollzugsbereiche des Zolls in eine „Bundesfinanzpolizei“ umstrukturiert werden sollen (siehe weiter unten).

4.3. Organisation

Gliederung nach Verwaltungsstufen

 

Die deutsche Zollverwaltung ist dreistufig organisiert:

 

Oberste Verwaltungsstufe

 

Oberste Bundesbehörde ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Innerhalb des Bundesministeriums der Finanzen ist die Abteilung III für alle fachlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten der Zollverwaltung zuständig.

 

Mittlere Verwaltungsstufe

 

Bundesmittelbehörden sind die Bundesfinanzdirektionen und das Zollkriminalamt. Die fünf Bundesfinanzdirektionen koordinieren und beaufsichtigen die Tätigkeit der nachgeordneten örtlichen Zollbehörden einerseits und sind andererseits bundesweit für einzelne Fachpakete zuständig.

 

Örtliche Verwaltungsstufe

 

Die örtlichen Behörden sind die Hauptzollämter mit ihren Sachgebieten. Sie sind für die Durchführung der Zollaufgaben zuständig. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist zum Beispiel bei den Hauptzollämtern angesiedelt (Sachgebiete E für die Prüfung und Ermittlung und bei den Sachgebieten C für die Prävention).

Hierarchische Verwaltungsstruktur

 

 Ärmelabzeichen auf der Uniform

 

Bundesministerium der Finanzen (BMF, Abteilung III)

Zollkriminalamt (ZKA)

Zollfahndungsämter (ZFA)

Bundesfinanzdirektionen (BFD)

Hauptzollämter (HZA, Binnen- und Grenzzolldienst)

Zollämter (ZA, Binnenzolldienst/Grenzabfertigungsdienst)

Sachgebiete

Sachgebiete A (Organisation, Personal, Haushalt und Zahlstelle)

Sachgebiete B (Zölle und Verbrauchsteuern)

Sachgebiete C (Abfertigung)

Sachgebiete D (Prüfungsdienste)

Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV)

Kontrolleinheiten Prävention Schwarzarbeit (KEP, Prävention FKS)

Kontrolleinheiten Grenznaher Raum (KEG oder KE gnR)

Kontrolleinheiten See (KES, Wasserzoll)

Kontrolleinheit Flughafen Überwachung (KEFÜ)

Kontrolleinheit Flughafen Reiseverkehr (KEFR)

und andere

Sachgebiete E (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)

Sachgebiete F (Bußgeld- und Strafsachen)

Sachgebiete G (Vollstreckung)

Zollzahlstellen (ZZ)

Nebenzollzahlstellen (NZZ)

Beschaffungsamt der Bundeszollverwaltung (BABZV) mit der Zollkleiderkasse (ZKK)

Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

Dienstsitze Wissenschaft und Technik - ehemalige Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalten (ZPLA)

Dienstsitze Aus-und Fortbildung - ehemalige Zolllehranstalten (ZLA)

Zollhundeschulen

Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll)

Мировое значение таможни