Grundwortschatz

Grundwortschatz

 

das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) – Европейская система Центральных банков

die Europäische Zentralbank - Европейский Центробанк

das Eurosystem – Евросистема

der EZB-Rat – Совет ЕЦБ

das Direktorium – Правление 

der Erweiterte Rat – Расширенный Совет

Entscheidungen treffen – принимать решения

Entscheidungen umsetzen – осуществлять решения

supranational – сверхнациональный

die Rechtspersönlichkeit – юридическое лицо

der Personenbestand – персональный состав

betrauen – доверять

der Mindestbietungssatz – минимальная предлагаемая ставка

die Hauptrefinazierung – основное рефинансирование

die Spitzenrefinanzierungsfazilität – возможность максимального рефинансирования

die Einlagefazilität – возможность вклада

das Devisengeschäft – операция с иностранной валютой

verwalten – управлять

verzinsliche Forderungen – долговые обязательства, на которые начисляется процент

die Transaktion – операция, сделка

reibungslos – беспрепятственный

die Finanzaufsicht – финансовый надзор

beraten – консультировать

die Unabhängigkeit – независимость

beeinflussen – влиять

die Kontinuität – непрерывность

gewährleisten – гарантировать, обеспечивать

die Satzung – устав

vorschreiben – предписывать

zulässig – допустимый

die Amtszeit – срок службы

die Amtsenthebung – освобождение от должности

die Ausübung – выполнение, исполнение, применение

der Gerichtshof – судебная палата

verfügen über (Akk) – располагать

effizient – эффективный

befugt sein – быть уполномоченным

das Darlehen – ссуда, заем

festlegen – определять, устанавливать

Verordnungen erlassen – давать распоряжения

die Preisstabilität – стабильность цен

die Gesetzgebung – законодательство

fungieren – действовать, функционировать

der Termin – срок, дата

tagen – заседать

stimmberechtigt sein – иметь право голоса

Ausschlag geben – иметь решающее значение

verabschieden – принимать, утверждать (закон)

berücksichtigen – принимать во внимание, учитывать

zusammentreten – собираться, заседать

die Berichterstattung – система государственной отчетности

das Rechnunngswesen – учет, отчетность

der Ausschuss – комитет, комиссия

das Gremium – орган

 

 

Das Europäische system der zentralbanken und das eurosystem

 

Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) wurde gemäß dem Vertrag von Maastricht sowie der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (Satzung) errichtet. Dem ESZB gehören die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken (NZBen) aller Mitgliedstaaten der EU an.

Das Eurosystem besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbanken derjenigen EU-Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben (derzeit zwölf).

Die Beschlussorgane der EZB sind der EZB-Rat  und das Direktorium der EZB Die geldpolitischen Entscheidungen der EZB werden vom EZB-Rat getroffen. Das Direktorium setzt die Entscheidungen um und ist für die operative Leitung der EZB verantwortlich. Das dritte Beschlussorgan der EZB ist der Erweiterte Rat, der bestehen wird, solange es EU-Mitgliedstaaten gibt, die den Euro noch nicht als ihre Währung eingeführt haben.

 

DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

 

Die EZB wurde im Juni 1998 in Frankfurt am Main errichtet und übernahm die Aufgaben ihrerVorgängerinstitution, des Europäischen Währungsinstituts (EWI). Die EZB ist eine supranationale Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit. Im Jahr 2002 schrieb die EZB für die Gestaltung ihres neuen Standorts einen internationalen Architekturwettbewerb aus. Dafür wurde ein Grundstück im östlichenTeil der Stadt Frankfurt am Main erworben.

Der Personalbestand der EZB ist wahrhaft europäisch; ihre Mitarbeiter kommen aus allen 25 Ländern der Europäischen Union.

 

AUFGABEN DES EUROSYSTEMS

 

Das Eurosystem hat vier grundlegende Aufgaben. Zunächst ist es betraut mit der Durchführung der vom EZB-Rat festgelegten Geldpolitik, z. B. der Beschlüsse über die EZB-Leitzinsen (der Mindestbietungssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte, die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität  und die Einlagefazilität) und gegebenenfalls der Beschlüsse zu geldpolitischen Zielen sowie zur Bereitstellung von Zentralbankgeld. Das Direktorium ist verantwortlich für die Durchführung der Geldpolitik und erteilt den nationalen Zentralbanken die hierzu erforderlichen Weisungen. Das Direktorium entscheidet beispielsweise einmal wöchentlich über die Liquiditätszuteilung an den Bankensektor durch die Hauptrefinanzierungsgeschäfte.

Zwei weitere Aufgaben des Eurosystems bestehen darin, Devisengeschäfte durchzuführen sowie die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zu halten und zu verwalten.

Die NZBen des Eurosystems haben Währungsreserven in Höhe von rund 40 Mrd € (85% Devisenbestände und 15% Gold) auf die EZB übertragen. Im Gegenzug haben die NZBen auf Euro lautende, verzinsliche Forderungen gegenüber der EZB. Die NZBen des Eurosystems sind an der Verwaltung der Währungsreserven der EZB beteiligt; Sie handeln gemäß den von der EZB erlassenen Richtlinien für das Portfoliomanagement und im Auftrag und im Namen der EZB. Die verbleibenden Währungsreserven des Eurosystems gehören den NZBen und werden von diesen verwaltet.Transaktionen in solchen Währungsreserven sind vom Eurosystem geregelt. Insbesondere Transaktionen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die EZB.

Eine vierte grundlegende Aufgabe des Eurosystems besteht darin, das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern. Des Weiteren trägt das Eurosystem zur Durchführung der Finanzaufsicht bei: Es berät Gesetzgeber in seinem Zuständigkeitsbereich und erstellt monetäre und finanzielle Statistiken.

Der EG-Vertrag sieht darüber hinaus vor, dass die EZB das ausschließliche Recht hat, die Ausgabe von Euro-Banknoten zu genehmigen.

 

 

UNABHÄNGIGKEIT

 

Bei der Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Eurosystem dürfen die EZB und die NZBen keineWeisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen. Auch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten dürfen nicht versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der EZB oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen.

Um die Kontinuität der Amtszeit für Präsidenten der NZBen und Mitglieder des Direktoriums der EZB zu gewährleisten, schreibt die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank Folgendes vor:

  • eine Amtszeit von mindestens fünf Jahren für die Präsidenten der NZBen;
  • eine Amtszeit von acht Jahren für Mitglieder des Direktoriums, wobei eine Wiederernennung nicht zulässig ist;
  • eine Amtsenthebung von Mitgliedern des Direktoriums ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes nicht mehr erfüllt werden oder eine schwere Verfehlung vorliegt. Für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten in diesem Zusammenhang ist der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zuständig.

Das Eurosystem ist auch funktionell unabhängig. Die EZB und die NZBen verfügen über alle Instrumente und Kompetenzen, die für die Durchführung einer effizienten Geldpolitik erforderlich sind; sie sind befugt, selbständig über deren Einsatz zu entscheiden.

Das Eurosystem darf keine Darlehen an Einrichtungen der Gemeinschaft oder nationale Einrichtungen öffentlichen Rechts vergeben; diese Regelung schirmt das Eurosystem gegen etwaige Einflussnahmen durch öffentliche Einrichtungen ab und stärkt somit seine Unabhängigkeit. Darüberhinaus ist der EZB-Rat befugt, zur Erfüllung der Aufgaben des ESZB sowie in bestimmten anderen Fällen, die in Rechtsakten des EU-Rats speziell festgelegt sind, bindende Verordnungen zu erlassen.

 

 

 

I. Welche Verben stecken in folgenden Substantiven? Wie heißen sie auf Russisch?

 

Die Gewährleistung, der Einfluss, die Unabhängigkeit, die Zulassung, die Ausgabe, die Enthebung, die Stabilität, die Gesetzgebung, die Entscheidung, die Berichterstattung,  der Bestand, die Einlage, die Refinanzierung, die Reibung,  die Verantwortung, die Aufgabe, die Bereitstellung, der Haushalt, die Forderung,  das Zahlungssystem, die Verwaltung, die Durchführung, die Aufsicht, der Auftrag, die Regelung, die Genehmigung, der Zusammenhang, die Weisung, die Verfügung, die Befugnis, die Einrichtung,  der Einsatz, die Abwicklung, die Teilnahme, der Beschluss.

 

II. Schreiben Sie aus zwei ersten Texten alle Sätze mit Passivformen heraus. Erklären Sie den Gebrauch der entsprechenden Passivformen.

 

III. Wandeln Sie folgende Sätze ins Passiv um.

 

  1. Am 1. Januar 1999 führten elf Staaten den Euro als ihre gemeinsame Währung ein.
  2. Die verfügbaren Ressourcen muss man effizient nutzen.
  3. Die NZBen des Eurosystems haben Währungsreserven in Höhe von rund 40 Mrd auf die EZB übertragen.
  4. Die geldpolitischen Entscheidungen trifft der EZB-Rat.
  5. Das Direktorium setzt die Entscheidungen um.
  6. Das Eurosystem hat das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern.
  7. Die EZB genehmigt die Ausgabe von Euro-Banknoten.
  8. Den Grad an Konvergenz beurteilt man auf der Grundlage der im Vertrag von Maastricht festgelegten Kriterien.

 

IV. Beantworten Sie die Fragen.

 

  1. Nennen Sie den Unterschied zwischen dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) und dem Eurosystem.
  2. Können Sie die Beschlussorgane der EZB und deren Befugnisse nennen?
  3. Wo befindet sich die Europäische Zentralbank?
  4. Wie viele grundlegende Aufgaben hat das Eurosystem? Nenne Sie sie.
  5. Wer hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten zu genehmigen?
  6. Was schreibt die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank vor, um personelle Unabhängigkeit zu gewährleisten?
  7. Was macht das Eurosystem funktionell unabhäbgig?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Thema: Nationale Zentralbanken

Beschlussorgane der EZB

   ESZB – Ausschüsse

Bankenaufsicht 

 

Grammatik: Wortbildung, Adjektiv

           Ausdruck der Modalität

           Pronominaladverbien

 

NATIONALE ZENTRALBANKEN

 

Die einzelnen nationalen Zentralbanken des Eurosystems besitzen gemäß dem jeweiligen innerstaatlichen Recht eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Gleichzeitig sind sie integraler Bestandteil des Eurosystems, das für die Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet verantwortlich ist; sie handeln bei der Durchführung der Aufgaben des Eurosystems entsprechend den Leitlinien und Weisungen der EZB.

Die NZBen sind an der Durchführung der einheitlichen Geldpolitik des Euroraums beteiligt. Sie führen geldpolitische Operationen durch, wie die Bereitstellung von Zentralbankgeld für Kreditinstitute, und gewährleisten die Abwicklung bargeldloser inländischer und grenzüberschreitender Zahlungen. Darüber hinaus tätigen sie Devisengeschäfte auf eigene Rechnung sowie im Auftrag und im Namen der EZB.

Ferner sind die NZBen überwiegend für die Erfassung nationaler statistischer Daten und für die Ausgabe und Bearbeitung der Euro-Banknoten in ihren jeweiligen Ländern zuständig. Die NZBen nehmen auch Aufgaben außerhalb des Anwendungsbereichs der Satzung wahr, es sei denn, der EZB-Rat stellt fest, dass diese Funktionen nicht mit den Zielen und Aufgaben des Eurosystems vereinbar sind.

Gemäß der jeweiligen nationalen Gesetzgebung können den NZBen weitere Funktionen zugewiesen werden, die nicht mit geldpolitischen Aufgaben in Zusammenhang stehen: Einige NZBen sind mit der Bankenaufsicht befasst und/oder fungieren als Hausbank der Regierung.

 

BESCHLUSSORGANE DER EZB

 

Der EZB-Rat besteht aus den Mitgliedern des EZB-Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Länder des Euro-Währungsgebiets. Der Satzung zufolge muss der EZB-Rat mindestens zehn Mal im Jahr zusammentreten. Die Termine der Sitzungen beschließt der EZB-Rat auf der Grundlage eines Vorschlags des Direktoriums selbst. Die Sitzungen können auch in Form von Telekonferenzen abgehalten werden, sofern nicht mindestens drei Zentralbankpräsidenten dagegen Einspruch erheben. Derzeit tagt der EZB-Rat zwei Mal im Monat, in der Regel am ersten und dritten Donnerstag jedes Monats. Über geidpolitische Fragen wird in der Regel nur bei der ersten Sitzung im Monat beraten.

Der Präsident des EU-Rats und ein Mitglied der Europäischen Kommission können an den Sitzungen teilnehmen. Stimmberechtigt sind jedoch nur die Mitglieder des EZB-Rats. Jedes Mitglied des EZB-Rats hat eine Stimme, und sofern es sich nicht um Entscheidungen bezüglich der finanziellen Angelegenheiten der EZB handelt, beschließt der EZB-Rat mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag. Für Beschlüsse über finanzielle Angelegenheiten, wie z. B.die Zeichnung des Kapitals der EZB, die Übertragung von Währungsreserven, die Verteilung monetärer Einkünfte, werden die Stimmen nach den Anteilen der NZBen am gezeichneten Kapital der EZB gewichtet.

DerVertrag über die Europäische Union und die Satzung übertragen dem EZB-Rat die Befugnis, die strategisch bedeutendsten Entscheidungen für das Eurosystem zu treffen.

Die Hauptaufgaben des EZB-Rats bestehen darin,

  • die Geldpolitik des Euroraums festzulegen, d. h. Beschlüsse über die Höhe der EZB-Leitzinsen zu fassen,
  • die Leitlinien zu verabschieden und die Entscheidungen zu treffen, die notwendig sind, um die Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems zu gewährleisten.

Bei Beschlüssen zur Geldpolitik und anderen Aufgaben des Eurosystems berücksichtigt der EZB-Rat die Entwicklungen im Euro-Währungsgebiet insgesamt.

Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier 
weiteren Mitgliedern. Ihre Ernennung erfolgt aus dem Kreis der in Währungs- und 
Bankfragen anerkannten und erfahrenen Persönlichkeiten, und zwar einvernehmlich durch die Regierungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten auf der Ebene der Staats - und Regierungschefs auf Empfehlung des EU-Rats, der hierzu das Europäische Parlament und den EZB-Rat anhört. Das Direktorium der EZB tritt gewöhnlich jeden Dienstag zusammen.

 

Der Präsident der EZB - bzw. in seiner Abwesenheit derVizepräsident - führt den Vorsitz im EZB-Rat, im Direktorium und im Erweiterten Rat der EZB. Der EZB-Präsident wird zu Konferenzen der Eurogruppe - den informellen Treffen der Wirtschafts- und Finanzminister des Euroraums - sowie zu Sitzungen des EU-Rats eingeladen, die sich mit den Zielen und Aufgaben des Eurosystems beschäftigen.

Die Hauptaufgaben des Direktoriums bestehen darin,

  • die Sitzungen des EZB-Rats vorzubereiten,
  • die Geldpolitik im Euroraum gemäß den Leitlinien und Beschlüssen des EZB-Rats durchzuführen und den nationalen Zentralbanken die erforderlichen Weisungen hierfür zu erteilen,
  • die laufenden Geschäfte der EZB zu führen,

• bestimmte, vom EZB-Rat übertragene Befugnisse (darunter auch 
aufsichtsrechtliche Kompetenzen) auszuüben.

 

Der Erweiterte Rat der EZB besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten. Die anderen Mitglieder des Direktoriums der EZB, der Präsident des EU-Rats und ein Mitglied der Europäischen Kommission können an den Sitzungen des Erweiterten Rats teilnehmen, sind jedoch nicht stimmberechtigt. Sitzungen des Erweiterten Rats können einberufen werden, wann immer der Präsident dies für erforderlich hält oder wenn mindestens drei Mitglieder des Erweiterten Rats darum ersuchen. Gewöhnlich tritt der Erweiterte Rat der EZB alle drei Monate in Frankfurt am Main zusammen.

Der Erweiterte Rat trägt keinerlei Verantwortung für geldpolitische Entscheidungen im Euro-Währungsgebiet. Er hat Aufgaben vom EWI übernommen, die von der EZB in der dritten Stufe der WWU zu erfüllen sind, solange der Euro noch nicht von allen Mitgliedstaaten eingeführt ist. Somit ist der Erweiterte Rat in erster Linie für die  Berichterstattung über die Konvergenzfortschritte der Mitgliedstaaten zuständig, die den Euro noch nicht eingeführt haben. Daneben ist er in beratender Funktion in die Vorarbeiten eingebunden, die notwendig sind, um den Euro als Währung dieser Mitgliedstaaten einzuführen. Der Erweiterte Rat wirkt bei der Erfüllung der beratenden Funktionen des ESZB sowie der Erhebung statistischer Daten mit.

 

ESZB-AUSSCHÜSSE

 

Die Beschlussorgane der EZB werden von ESZB-Ausschüssen unterstützt. Diese Ausschüsse spielen auch für die Zusammenarbeit innerhalb des ESZB eine wichtige Rolle, Sie setzen sich aus Angehörigen der EZB und der NZBen des Eurosystems sowie anderer zuständiger Gremien - im Ausschuss für Bankenaufsicht beispielsweise Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden - zusammen. Die NZBen jener EU-Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, haben jeweils Experten bestellt, die an den Sitzungen der ESZB-Ausschüsse teilnehmen, wennThemen aus dem Zuständigkeitsbereich des Erweiterten Rats erörtert werden. Der EZB-Rat legt die Aufgaben der Ausschüsse fest, die Berichterstattung der Ausschüsse an den EZB-Rat erfolgt über das Direktorium der EZB.

Derzeit bestehen folgende Ausschüsse: der Ausschuss für Rechnungswesen und monetäre Einkünfte, der Ausschuss für Bankenaufsicht, der Banknotenausschuss, der Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit des Eurosystems/ESZB, der Ausschuss für Informationstechnologie, der Ausschuss der internen Revision, der Ausschuss für internationale Beziehungen, der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Marktoperationen, der Geldpolitische Ausschuss, der Ausschuss für Zahlungs- und Verrechnungssysteme sowie der Ausschuss für Statistik.

Im Jahr 1998 richtete der EZB-Rat einen aus Vertretern der EZB und der NZBen des Eurosystems bestehenden Haushaltsausschuss ein, der dem EZB-Rat in Budgetfragen beratend zur Seite steht.

Ferner wurde im Jahr 2005 die Personalleiterkonferenz, die sich aus Mitgliedern des ESZB zusammensetzt, ins Leben gerufen. Ziel dieses Forums ist die weitere Förderung der Zusammenarbeit und des Teamgeistes zwischen den Zentralbanken des Eurosystems/ESZB im Bereich Personalmanagement.

 

 

BANKENAUFSICHT

 

Die direkte Zuständigkeit für die Bankenaufsicht und die Finanzmarktstabilität liegt weiterhin bei den jeweiligen Behörden in jedem EU-Mitgliedstaat, doch der EG-Vertrag hat dem ESZB die Aufgabe übertragen, zur „reibungslosen Durchführung der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen" beizutragen.

Diese Aufgabe wird vor allem auf drei Arten wahrgenommen.

Erstens überwacht und bewertet das ESZB die Finanzmarktstabilität auf Ebene des Eurogebiets und der EU. Dies dient der Ergänzung und Unterstützung der entsprechenden Maßnahmen auf nationaler Ebene, die von den Zentralbanken und den Aufsichtsbehörden durchgeführt werden, um im jeweiligen Land die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.

Zweitens erteilt das ESZB Ratschläge über die Gestaltung und die Überprüfung von regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Finanzinstitute. Dies geschieht vor allem im Rahmen der Teilnahme der EZB an den zuständigen internationalen und europäischen Regulierungs- und Aufsichtsausschüssen, wie beispielsweise dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, dem Europäischen Bankenausschuss und dem Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden.

Drittens fördert die EZB die Zusammenarbeit zwischen Zentralbanken und Aufsichtsbehörden beiThemen von gemeinsamem Interesse (z. B. Überwachung von Zahlungssystemen, Finanzkrisenmanagement).

Diese Aktivitäten werden mit Unterstützung des Ausschusses für Bankenaufsicht durchgeführt. (Dieser Ausschuss ist einer der erwähnten ESZB-Ausschüsse, in denen Experten von den Zentralbanken und Aufsichtsbehörden der EU zusammenarbeiten.)

 

 

 

I. Nennen Sie Anfangsformen der Bestandteile der folgenden Adjektive und  übersetzen Sie die Adjektive ins Russische.

 

Innerstaatlich, eigenständig, gleichzeitig, geldpolitisch, bargeldlos, inländisch, notwendig, preisstabil, glaubwürdig, mittelfristig, gleichmäßig, endgültig, einmonatig, berichtpflichtig, vorrangig, vierteljährlich, kreditwürdig, kostenlos, kurzfristig, gewinnabhängig, reibungslos, verfügbar, gebietsfremd, übermäßig, durchschnittlich, erfolgreich.

II. Sagen Sie die Sätze auf Deutsch.

 

  1. Национальные банки отвечают за составление национальных статистических данных, а также за выпуск и обработку евробанкнот в своих странах.
  2. Одной из основных задач Совета ЕЦБ является определение денежной политики для еврозоны.
  3. Некоторые Национальные банки принимают участие в банковском надзоре.
  4. Согласно Уставу Совет ЕЦБ должен заседать не менее 10 раз в год.
  5. Заседания могут проходить также в форме телеконференций.
  6. Расширенный Совет в первую очередь отвечает за отчетность по конвергенции в государствах-участниках, которые ещё не ввели евро.

 

III. Ersetzen Sie die Konstruktionen „Modalverb + Infinitiv / Infinitiv Passiv“ durch die Konstruktionen „haben / sein + zu + Infinitiv“.

 

  1. Als Teil des ESZB soll die Deutsche Bundesbank zur Stabilität des Euro beitragen.
  2. Das Grundproblem der Geldpolitik besteht darin, dass sie das Preisniveau nicht direkt steuern kann.
  3. Die Geldpolitischen Entscheidungen des EZB-Rates müssen überwiegend durch die einzelnen nationalen Zentralbanken umgesetzt werden.
  4. Die Geldpolitik kann aber nur den Rhamen für die Stabilität der Währung setzen.
  5. Wichtige Signale über eine Veränderung der Zinsen müssen vom Eurosystem gesendet werden. 
  6. Jedes EZB-Ratmitglied soll die gesamteuropäische Geldpolitik mitgestalten.

 

IV. Stellen Sie Fragen zu den unterstrichenen Wortgruppen.

 

  1. Das Eurosystem ist für die Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet verantwortlich.
  2. Die NZBen sind an der Durchführung der einheitlichen Geldpolitik des Euroraums beteiligt.
  3. Der EZB-Rat besteht aus den Mitgliedern des EZB-Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Länder des Euro-Währunqsgebiets.
  4. Der Präsident des EU-Rats und ein Mitglied der Europäischen Kommission können an den Sitzungen des Erweiterten Rats teilnehmen, sind jedoch nicht stimmberechtigt.
  5. In der Abwesenheit des Präsidenten führt der Vizepräsident den Vorsitz im EZB-Rat, im Direktorium und im Erweiternen Rat der EZB.
  6. Der Erweiterte Rat wirkt bei der Erfüllung der beratenden Funktionen des ESZB sowie der Erhebung statistischer Daten mit.
  7. Die Berichterstattung der Ausschüsse an den EZB-Rat erfolgt über das Direktorium der EZB.
  8. Der Haushaltsausschuss steht dem EZB-Rat in Budgetfragen beratend zur Seite.

 

V. Beanrworten Sie die Fragen.

 

      1. Welche Befugnisse und Aufgaben haben die NZBen im Rhamen des ESZB?

      2. Nennen Sie die Beschlussorgane der EZB.

      3. Welches Organ trifft die strategisch bedeutenden Entscheidungen für das Eurosystem?

      4. Wie werden die Stimmen im EU-Rat für Beschlüsse über finanzielle Angelegenheiten gewichtet?

      5. Worin bestehen die Hauptfragen des Direktoriums?

      6. Wofür ist der Erweiterte Rat in erster Linie zuständig?

      7. Nennen Sie die ESZB-Ausschüsse.

      8. Wofür spielen diese Ausschüsse eine wichtige Rolle?

 

 

Aufgaben zum Thema „Struktur und Aufgaben“. 

 

I. Besprechen Sie in Form eines Rundtischgesprächs folgende Themen:

 

- Das Europäische System der Zentralbanken und das Eurosystem.

- Die Europäische Zentralbank

- ESZB – Ausschüsse

- Bankenaufsicht  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Thema: Geldpolitik. Preisstabilität

  Geldpolitische Instrumente

 

Grammatik:  Zusammensetzungen

Infinitiv und Infinitivgruppen

Partizipien

 

Grundwortschatz

 

die Preisstabilität – стабильность цен

vorrangig – первоочередной

die Beeinträchtigung – нарушение

voraussehen – предвидеть

zum Ziel setzen – ставить целью

die Herbeiführung – достижение

ausgewogen – взвешенный

im Einklang handeln – действовать согласованно

fördern – стимулировать, поддерживать

der Zinssatz – процентная ставка

beeinflüssen – влиять

einheitlich – единый, унифицированный

die Glaubwürdigkeit – достоверность

harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI) – сбалансированный индекс потребительских цен

vorausschauend – глядя вперед

sicherstellen – обеспечивать

erheblich – значительный

die Verzögerung – задержка, затягивание

die Volatilität – изменчивость, непостоянство

die Steuerung – управление

zur Verfügung stehen – быть в распоряжении

die Offenmarktgeschäfte – операции открытого рынка

ständige Fazilitäten – постоянные возможности

die Mindestreservepflicht – обязательство минимального резерва

ausgleichen – выравнивать

die Schuldverschreibung – долговое обязательство

die Übernachtliquidität – ликвидность «овернайт» (на одну ночь)

anlegen – вкладывать

die Verbindlichkeit – обязательство

Kommunikation betreiben – осуществлять коммуникацию

beitragen zu (Dat.) – содействовать

transparent sein – быть прозрачным

die Veröffentlichung – опубликование, объявление

der Monatsbericht – месячный отчет

releVant – уместный, относящийся к делу

die Erläuterung – объяснение

Statistiken erstellen – давать статистику

heranziehen – привлекать, вовлекать

die Anforderung – требование

zuständig sein – быть ответственным

 

 

PREISSTABILITÄT

 

Das vorrangige Ziel des Eurosystems ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Ziels der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das Eurosystem die allgemeine Wirtschaftspolitik der Europäischen Gemeinschaft.

Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union sieht vor, dass sich die Europäische Union „die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts und eines hohen Beschäftigungsniveaus sowie die Herbeiführung einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung" zum Ziel setzt. Das Eurosystem trägt durch die Gewährleistung der Preisstabilität zurVerwirklichung dieser Ziele bei. Darüber hinaus trägt es in seinem Streben nach Preisstabilität diesen Zielen Rechnung. Im Fall von Zielkonflikten hat die EZB dem Ziel der Preisstabilität immer den Vorrang zu geben.

Das Eurosystem handelt im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert wird.

 

 

Um die Preisstabilität zu gewährleisten, muss die EZB die Bedingungen am Geldmarkt und somit die Höhe der kurzfristigen Zinssätze beeinflussen.

Die EZB hat eine Strategie entwickelt, um sicherzustellen, dass bei geldpolitischen Beschlüssen ein einheitlicher und systematischer Ansatz verfolgt wird. Der einheitliche Ansatz trägt dazu bei, die Inflationserwartungen zu stabilisieren und die Glaubwürdigkeit der EZB zu stärken.

Ein Kernpunkt der geldpolitischen Strategie des EZB-Rats ist die quantitative Definition von Preisstabilität: „ein Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von unter 2% gegenüber dem Vorjahr". Die so definierte Preisstabilität muss mittelfristig beibehalten werden; die Geldpolitik muss also vorausschauend ausgerichtet sein. Beim Streben nach Preisstabilität zielt die EZB darauf ab, auf mittlere Sicht Preissteigerungsraten von unter, aber nahe 2% sicherzustellen. Dies unterstreicht ihren Willen, zum Schutz gegen Deflationsrisiken für eine ausreichende Sicherheitsmarge zu sorgen.

Geldpolitik muss vorausschauend gestaltet sein, da beim Transmissionsmechanismus erhebliche zeitliche Verzögerungen auftreten. Außerdem sollte die Geldpolitik Inflationserwartungen verankern und dazu beitragen, die Volatilität in der wirtschaftlichen Entwicklung zu verringern.

Neben der Definition von Preisstabilität besteht die geldpolitische Strategie aus einer umfassenden Beurteilung der Risiken für die Preisstabilität, die sich aus der wirtschaftlichen und der monetären Analyse zusammensetzt. Jedem geldpolitischen Beschluss geht eine gründliche Gegenprüfung der aus den beiden Analysen gewonnenen Daten voraus.

 

GELDPOLITISCHE INSTRUMENTE

 

Der Transmissionsmechanismus der Geldpolitik beginnt mit der Steuerung der Liquidität und der kurzfristigen Zinssätze durch die Zentralbank.

Der Geldmarkt als Teil des Finanzmarkts spielt eine entscheidende Rolle bei der Übertragung von geldpolitischen Impulsen, da sich Veränderungen der Geldpolitik hier als Erstes auswirken. Eine effiziente Geldpolitik setzt einen tiefen und integrierten Geldmarkt voraus, da dieser eine gleichmäßige Verteilung der Zentralbankliquidität und ein homogenes Niveau der kurzfristigen Zinsen im gesamten einheitlichen Währungsraum gewährleistet. Diese Voraussetzung wurde praktisch unmittelbar von Beginn der dritten Stufe derWWU an erfüllt, als die nationalen Geldmärkte erfolgreich in einen effizienten Geldmarkt für das gesamte Eurogebiet integriert wurden.

Für die Steuerung der kurzfristigen Zinssätze stehen dem Eurosystem eine Reihe geldpolitischer Instrumente zurVerfügung: Offenmarktgeschäfte, ständige Fazilitäten und die Mindestreservepflicht.

 

Offenmarktgeschäfte können wie folgt kategorisiert werden:

  • Hauptrefinanzierungsgeschäfte: regelmäßige, liquiditätszuführende Transaktionen mit einer Häufigkeit und Laufzeit von einer Woche,
  • Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte: liquiditätszuführende Transaktionen in monatlichem Abstand mit einer Laufzeit von drei Monaten,
  • Feinsteuerungsoperationen: werden von Fall zu Fall zur Steuerung der Marktliquidität und der Zinssätze durchgeführt. Sie dienen insbesondere dazu, die Auswirkungen unerwarteter Liquiditätsungleichgewichte auf die Zinssätze auszugleichen, und
  • strukturelle Operationen: können über befristete Transaktionen, endgültige Käufe bzw. Verkäufe und die Emission von Schuldverschreibungen vom Eurosystem durchgeführt werden.

 

Das Eurosystem bietet zudem zwei ständige Fazilitäten an, deren Zinssätze die Ober-und Untergrenze für den Tagesgeldsatz bilden, indem sie Liquidität zuführen bzw. abschöpfen:

  • Die Spitzenrefinanzierungsfazilität, über die sich Kreditinstitute von den nationalen Zentralbanken gegen notenbankfähige Sicherheiten Übernachtliquidität beschaffen können, und
  • die Einlagefazilität, die Kreditinstituten dazu dient, bis zum nächsten Geschäftstag Guthaben bei den nationalen Zentralbanken des Eurosystems anzulegen,

Darüber hinaus schreibt das Eurosystem den Kreditinstituten die Haltung von Mindestreserven vor.Jedes Kreditinstitut muss einen gewissen Prozentsatz der Einlagen seiner Kunden (und sonstiger Bankverbindlichkeiten) als Mindestreserve, die im Durchschnitt einer etwa einmonatigen Mindestreserveperiode zu erfüllen ist, auf einem Konto bei der jeweiligen Zentralbank halten. Das Eurosystem zahlt einen Kurzfristzinssatz auf diese Konten. Das Mindestreservesystem dient der Stabilisierung der Geldmarktsätze und der Herbeiführung (oderVergrößerung) einer strukturellen Liquiditätsknappheit im Bankensystem.

 

 

 

 

I. Finden Sie im Text „Preisstabiltät“ zusammengesetzte Substantive und erklären Sie, wie sie gebildet sind.

 

II. Ergänzen Sie aus dem Schüttelkasten.

 

  1. Das vorrangige Ziel des ... ist es, die ... zu gewährleisten.
  2. Das Eurosystem unterstützt die allgemeine ... der Europäischen Gemeinschaft.
  3. Die Europäische Union setzt „die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen ... und eines hohen ... sowie die Herbeiführung einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung“ zum Ziel.
  4. Im Fall von Zielkonfikten hat die EZB dem ... der Preisstabilität immer den ... zu geben.
  5. Das Eurosystem handelt im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen ... mit freiem ... .
  6. Die EZB muß die Bedingungen am ... und somit die Höhe der kurzfristigen ... beeinflussen.
  7. Bei der ... Beschlussen wird ein einheitlicher und systematischer Einsatz verfolgt.
  8. Die quantitative Definition von Preisstabilität ist „ein Anstieg des ... für das Euro-währungsgebiet von unter 2% gegenüber dem Vorjahr“.
  9. Die so definierte ... muss mittelfristig beibehalten werden.
  10. Die Geldpolitik soll Inflationserwartungen ... .
  11. Neben der Definition von Preisstabilität besteht die ... Strategie aus einer ... Beurteilung der Risiken für die Preisstabilität.
  12. Die Geldpolitik soll dazu beitragen, die Volatilität in der wirtschaftlichen Entwicklung zu ... .

 

Verankern, geldpolitische, Preisstabilität, umfasseden, verringern, Geldmarkt, Zinssätze, Harmonisierten Verbraucherpreisindex, geldpolitischen, Marktwirtschaft, Eurosystems,  Wirtschaftspolitik, Wettbewerb, Preisstabilität, Fortschritts, Beschäftigungsniveaus, Vorrang, Ziel.

 

III. Setzen Sie, wo es nögig ist, den Partikel -zu-.

 

  1. Das vorangige Ziel des Eurosystems ist es, die Preisstabilität ... gewährleisten.
  2. Das Eurosystem muss die allgemeine Wirtschaftspolitik der Europäischen Gemeinschaft unterstützen.
  3. Eine der Aufgaben des Eurosystems besteht darin, durch die Gewährleistung der Preisstabilität den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt und ein hohes Beschäftigungsniveou ... fördern.
  4. Im Fall von Zielkonflikten hat die EZB dem Ziel der Preisstabilität immer den Vorrang ... geben.
  5. Ein effizienter Einsatz der Ressourcen ist ... fördern.

 

IV.   Beantworten Sie die Fragen. 

 

  1. Was ist das vorrangige Ziel des Eurosystems?
  2. Welche Politik unterstützt das Eurosystem?
  3. Was sieht Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union vor?
  4. Wozu trägt das Eurosystem durch die Gewährleistung der Preisstabilität bei?
  5. Im Einklang womit handelt das Eurosystem?

 

V. Finden Sie im Text „Preisstabilität“ alle Sätze mit Infinitiven  oder Infinitivgruppen und erklären Sie ihren Gebrauch.

 

VI.  Finden Sie in demselben Text alle Partizipien und bestimmen Sie ihre Rolle im Satz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Thema: Geldpolitische Strategie des Eurosystems

 

Grammatik:  Satzgefüge

Partzipien

Passiv

 

Grundwortschatz

 

  1. die Inflationsursachen – причины инфляции
  2. die Preisentwicklung – ценообразование
  3. die Nachfrage - спрос
  4. das Angebot – предложение
  5. bedingt – обусловленный
  6. übersteigen – превышать
  7. der Umfang – объём
  8. der Verbraucher – потребитель
  9. konsumieren – потреблять
  10. auslösen – выкупать, высвобождать
  11. der Gewinn – прибыль
  12. die Kosten – издержки, затраты
  13. die Preisüberwälzung – скачок цен
  14. die direkte Inflationssteuerung („Inflation Targeting“) – прямое управление инфляцией
  15. die Inflationsrate – рост инфляции
  16. profitieren – получать прибыль
  17. die Tarifabschüsse – колебания тарифной ставки
  18. die Geldvermehrung – увеличение денежной массы
  19. die Geldmenge – денежная масса
  20. der Geldumlauf – денежный оборот
  21. vertretbar – оправданный
  22. angemessen – соразмерный, соответствующий
  23. die Beurteilung – оценка
  24. die Zinspolitik – процентная политика
  25. die Preisrisiken – ценовые риски
  26. Aufschluß geben – разъяснять
  27. lenken – направлять
  28. der Referenzwert – рекомендательное значение
  29. moderat – умеренный
  30. anzeigen – уведомлять, указывать
  31. beziehen – здесь: покупать, получать (товары)
  32. ausweisen – доказать (документально)
  33. verdichten – конденсировать
  34. verfestigen – укреплять, подкреплять

 

 

Geldpolitische Strategie des Eurosystems

 

Inflationsursachen aus kürzerfristiger Perspektive

Auf kürzere Sicht wird die Preisentwicklung von einer Vielzahl verschiedener Einflussfaktoren bestimmt. Hier kann man an einen nachfrage- bedingten Preisanstieg denken, der entsteht, weil die Nachfrage nach Gütern das bei vorhandenen Produktionskapazitäten erstellbare Angebot der Wirtschaft übersteigt. Die Ursache einer starken Nachfrageausweitung kann darin begründet liegen, dass die inländischen Unternehmen in großem Umfang investieren oder die heimischen Verbraucher deutlich mehr konsumieren, weil sie z. B. eine sehr positive Einschätzung der Zukunftsaussichten besitzen. Weiterhin können aber auch der Staat oder das Ausland durch eine übermäßige Nachfrage Preissteigerungen auslösen. Daneben kann es natürlich auch angebotsseitige Ursachen für Preisanstiege geben. Neben Preissteigerungen, die dazu dienen, den Unternehmensgewinn zu erhöhen, sind hier vor allem Kosten bedingte Preissteigerungen zu nennen. So können starke Lohnanstiege Güterpreiserhöhungen nach sich ziehen. Auch eine Verteuerung von Vorleistungen oder Rohstoffen (wie z. B. Erdöl) kann zu einer Preisüberwälzung führen. Preisanstiege bei allen aus dem Ausland bezogenen Verbrauchsgütern führen ohnehin zu einer Zunahme des statistisch ausgewiesenen Preisniveaus.

Grundwortschatz